Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite 

 

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. 

Sie gilt für die unter https://berufe.ganderkesee.de/ veröffentlichte Internetseite der Gemeinde Ganderkesee.  

Das Portal informiert unter anderem über Berufsorientierung, Praktika, Ausbildungsplätze, Ferienjobs und weitere Einstiegsmöglichkeiten in Ganderkesee.  

 

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit 

 

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. 

Nutzen Sie dazu bitte die Funktion „Barriere melden“ auf dieser Webseite oder wenden Sie sich an die Gemeinde Ganderkesee. Die Funktion „Barriere melden“ ist im Footer der Webseite verlinkt.  

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die: 

Gemeinde Ganderkesee 
Mühlenstraße 2–4 
27777 Ganderkesee 

Telefon: 04222 44-0 
E-Mail: rathaus@ganderkesee.de 

 

Beschwerdemöglichkeit 

 

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landes Niedersachsen wenden. 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.  

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 

www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Die-Beauftragte/beauftragte_node

Die Schlichtungsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen. 

 

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit 

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite https://berufe.ganderkesee.de/  ergeben sich aus: 

  • den §§ 9 a bis 9 c des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes,  

  • der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO).  

Die NBITVO regelt unter anderem die technischen Standards und die Erklärung zur Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Niedersachsen.  

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung. 

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei: 

 

Bilder und Grafiken 

Bei einzelnen Bildern, Grafiken oder Icons kann nicht ausgeschlossen werden, dass Alternativtexte fehlen oder nicht ausreichend aussagekräftig sind. 

 

Formulare und Eingabefelder 

Einzelne Formulare, Suchfelder oder Eingabefelder können möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei bedienbar oder für assistive Technologien eindeutig erkennbar sein. 

 

Such- und Filterfunktionen 

Die Webseite enthält Such- und Filterfunktionen zur Berufsorientierung. Einzelne Bedienelemente oder Statusmeldungen können möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sein. 

 

Tastaturbedienbarkeit 

Einzelne interaktive Elemente können möglicherweise noch nicht vollständig oder nicht optimal mit der Tastatur bedient werden. Auch die sichtbare Fokusmarkierung kann in einzelnen Bereichen noch verbessert werden. 

 

Kontraste 

Bei einzelnen Texten, Icons oder Bedienelementen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die erforderlichen Kontrastwerte nicht vollständig erreicht werden. 

 

Externe Links 

Bei Inhalten externer Internetseiten, auf die von dieser Webseite verlinkt wird, kann die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. 

 

Inhalte von Unternehmen 

Auf der Webseite können Inhalte von Unternehmen veröffentlicht werden. Für diese Inhalte kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. 

 

Kartografie innerhalb der Webseite

Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

 

Veröffentlichung des Angebotes und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 20.Mai 2026 erstellt. 

Die Erklärung wird regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen der Webseite aktualisiert.